Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgende Seite enhält die AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim und ihrer örtlichen Volkshochschulen.

1. Allgemeine Gebührenpflicht

Die Kreisverwaltung und die Kommunen mit örtlichen Volkshochschulen erheben zur Mitfinanzierung des Aufwandes, der im Zusammenhang mit dem Betrieb der Kreisvolkshochschule und ihrer örtlichen Volkshochschulen entsteht, für von diesen durchgeführte Veranstaltungen – sofern diese nicht gebührenfrei durchgeführt werden – Gebühren nach den zur Zeit gültigen Richtlinien der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim.

2. Anmeldung und Teilnahmezahl

1. Anmeldungen werden schriftlich (dafür steht z. B. das Anmeldeformular im Programmheft zur Verfügung) oder über Internet (www.kvhs-duew.de)  -aus organisatorischen Gründen bis 5 Tage vor Kursbeginn- entgegengenommen. Anmeldungen sind auch telefonisch oder persönlich möglich. Auch hier gilt die genannte Anmeldefrist.

2. Falls bei der Kursbeschreibung nicht anders ausgeschrieben, beträgt die Mindestteilnehmerzahl 8.

3. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der jeweils genannten veranstaltenden örtlichen Volkshochschule oder der Geschäftsstelle.

4. Es erfolgt in der Regel keine Bestätigung der Anmeldung. Eine schriftliche oder telefonische Benachrichtigung erfolgt, wenn

  • eine Veranstaltung nicht stattfindet,
  • Sie auf der Warteliste zu einer Veranstaltung stehen,
  • sich Veranstaltungszeiten verschieben oder verkürzen,
  • ein Gebührenaufschlag aufgrund Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl zum Anmeldeschluss entsteht.

5. Ihre Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Gebühr.

6. Die Teilnahme an einer Veranstaltung gilt als Anmeldung. Sie verpflichtet zur Zahlung  der Gebühr.

3. Gebührenschuldner

Gebührenschuldner sind die angemeldeten Teilnehmer/innen, bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte.

4. Gebührenhöhe

1. Es gilt die zur jeweiligen Veranstaltung festgesetzte veröffentlichte Teilnahmegebühr, unabhängig davon, wie oft der Kurs besucht wird.

2. Veranstaltungen mit weniger als der ausgewiesenen Mindestteilnehmerzahl -in der Regel 8 Teilnehmende- finden im allgemeinen nicht statt, es sei denn, die Teilnehmer/innen zahlen eine erhöhte Gebühr oder sind
mit einer verkürzten Unterrichtszeit einverstanden.

5. Fälligkeit

1. Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig.

2. Bei längerfristigen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich der schulischen und der beruflichen Weiterbildung, kann bei der Veröffentlichung eine abweichende Fälligkeit festgelegt werden.

6. Zahlungsweise

1. Die Gebühren werden mit Lastschrift eingezogen oder sind zu überweisen.

2. Bei Vorträgen sind unterschiedliche Zahlungswege je örtlicher vhs möglich. Zum Teil kann die Gebühr an der Abendkasse in bar erhoben werden.

7. Ermäßigung

1. Eine Ermäßigung wird nur bei Kursen gewährt, die mit mindestens 20 Unterrichtsstunden  (à 45 Minuten) ausgeschrieben sind und die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl -in der Regel 8 Teilnehmende- nicht unterschreiten.

Auf schriftlichen Antrag und mit entsprechendem Nachweis der genannten Voraussetzungen wird die Kursgebühr um 25 Prozent verringert:
- für Schüler, Studenten, Auszubildende,
- für Schwerbehinderte (ab 80 Prozent),
- für Inhaber der Jugendleiter-Card,
- für Inhaber eines Freiwilligenausweises (Bundesfreiwilligendienst).
Treten mehrere Ermäßigungsgründe gleichzeitig auf, wird die Teilnahmegebühr nur einmal ermäßigt.
 
EDV-Kurse, Schulabschlüsse, Zertifikatskurse, Kursveranstaltungen im Freizeitbereich  sowie Studienreisen sind generell von einer Ermäßigung ausgenommen.

2. Die für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Materialkosten) erhobenen Zuschläge werden nicht ermäßigt

3. Bei finanzieller Notlage kann die Gebühr ganz oder teilweise erlassen werden. Über Gebührenbefreiung entscheidet die Leitung der kvhs in Absprache mit der Leitung der jeweiligen örtlichen Volkshochschule.

8. Umlage für Materialien

1. In der Kursausschreibung ist angegeben, ob die Kosten für Material in der Gebühr enthalten oder zuzüglich zur Gebühr -bei der Kursleitung- zu entrichten sind. In diesem Fall besorgen die Dozent/innen das Material in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Reklamationen bezüglich des Materials sind deshalb an die Kursleitung zu richten.

2. Wenn bei Kursen im Kreativbereich Materialkosten individuell von Teilnehmer/in zu Teilnehmer/in unterschiedlich hoch sein können, erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch. Die Kosten werden dann durch die jeweils veranstaltende örtliche Volkshochschule zzgl. zur Gebühr nachträglich abgerechnet.

3. Kosten für verderbliche Materialien, z.B. in Kochkursen, sind auch dann zu zahlen, wenn keine fristgerechte Abmeldung erfolgte.

9. Rücktritt, Gebührenrückzahlung

1. Abmeldungen von Veranstaltungen müssen bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn der jeweils genannten veranstaltenden örtlichen Volkshochschule oder der Geschäftsstelle schriftlich vorliegen. In diesem Fall entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühren. Abmeldungen beim Dozenten können nicht anerkannt werden. Diese sind nicht berechtigt, Abmeldungen entgegen zu nehmen. Erfolgt keine formgerechte Abmeldung, so müssen die gesamten Kursgebühren gezahlt werden. Bei allen Abmeldungen kann die Kreisvolkshochschule bzw. eine ihrer örtlichen Volkshochschulen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro berechnen. Bei Kursen mit begrenzter Teilnahmezahl sowie bei Blockveranstaltungen und Veranstaltungen mit weniger als 8 Terminen ist ein kostenfreier Rücktritt nicht möglich.

2. Bei Studienfahrten/-reisen ist Rücktritt/Storno nur unter besonderen Bedingungen möglich und in der jeweiligen Ausschreibung gesondert geregelt.

3. Theater-/Musicalkarten können nicht zurückgenommen werden.

4. Wird eine angekündigte Veranstaltung seitens der Kreisvolkshochschule oder einer ihrer örtlichen Volkshochschulen abgesagt, werden geleistete Gebühren in voller Höhe erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

10. Haftung

Die Kreisvolkshochschule und ihre örtlichen Volkshochschulen können den Teilnehmer/innen gegenüber keinerlei Haftung bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Sachschäden übernehmen.

11. Hausordnung

Die Kreisvolkshochschule und ihre örtlichen Volkshochschulen sind in den jeweiligen Gebäuden Gäste. Die Hausordnungen sind zu befolgen.

12. Dozentinnen und Dozenten

In unseren Kursen und Veranstaltungen unterrichten durch Aus- und Weiterbildung und zum Teil langjährige Erfahrung qualifizierte Dozentinnen und Dozenten. Im Verhinderungsfall können Kurse und Veranstaltungen auch durch andere als die im Programm angegebenen Dozentinnen und Dozenten durchgeführt werden.

13. Werbung und Verkauf

Die Dozent/innen der Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim verpflichten sich mit ihrem Honorarvertragkeinerlei Verträge auf eigene Rechnung oder für Dritte mit den Teilnehmenden vorzubereiten und/oder abzuschließen, sowie im Bereich der kvhs jegliche Art von Werbung für sich oder Dritte sowie für Produkte zu unterlassen. Das Verbot zur Umwerbung der Teilnehmenden gilt auch unbegrenzt über das Ende der Veranstaltung hinaus. Sie als Teilnehmende/r sind in keiner Weise verpflichtet, irgendwelche Waren zu erwerben. Wir möchten Sie bitten, bei Missachtung dieser Regelung umgehend die örtliche Volkshochschule bzw. die Geschäftsstelle zu informieren.

14. Qualitätsverbesserung

Mit ihrer Testierung nach LQW verpflichtet sich die Kreisvolkshochschule Bad Dürkheim zur kontinuierlichen Qualitätsentwicklung. Wenn Sie etwas zum Kursverlauf oder dem Service mitteilen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige örtliche Volkshochschule oder die Geschäftsstelle.

15. Inkrafttreten

Die Geschäftsbedingungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft.